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		<title>EVP Affoltern am Albis - Evangelische Volkspartei</title>
		<link>http://www.evp-knonaueramt.ch/</link>
		<description>EVP Affoltern am Albis - Aktuelle Mitteilungen</description>
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		<lastBuildDate>Tue, 08 May 2012 21:13:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>test</title>
			<link>http://www.evp-knonaueramt.ch/de/aktuell/detail/artikel/2012/may/test.html</link>
			<description>Leben und Wohnen in Affoltern – Aktiv gestaltet von der EVP!
Das Zusammenleben von Menschen in einer wachsenden Kleinstadt wie Affoltern am Albis  bedarf der sorgfältigen Planung und Gestaltung. Die EVP will dabei ihren Beitrag leisten. Sie tut dies auf der Basis ihrer Werte, die sich in hohem Mass auf die Entwicklung und Steigerung von Lebensqualität ausrichten. Sozialer Frieden, gute Rahmenbedingungen für KMU und der Schutz von Natur und Umwelt sind die Hauptschwerpunkte.
Die EVP will sach- und lösungsorientiert politisieren. Sie verzichtet auf parteipolitische Machtspiele und will die konstruktiven Kräfte in der Mitte zusammenbringen.
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			<content:encoded><![CDATA[<b>Verkehrsrichtplan: Gute Ansätze – Dringende Verbesserungen nötig</b>

Die EVP-Ortspartei hat in einer erweiterten Vorstandssitzung den überarbeiteten Verkehrsrichtplan eingehend geprüft und besprochen. Gesamthaft kommt sie zum Schluss, dass die Verkehrskommission mit dem vorliegenden Papier eine fundierte Arbeit geleistet hat, die als gute Diskussionsgrundlage dienen kann.&nbsp;
Gerade die ganze Problematik im Zusammenhang mit der Gestaltung des Bahnhofplatzes hat viele Einwendungen ergeben. Die darauf folgenden Änderungen in der Handlungsanweisung werden von der EVP begrüsst. Sie ist nun konkreter und lässt dennoch eine flexible Entwicklung zu.&nbsp;

<b>Problematische Autobahnquerung</b>
Mehr zu diskutieren gaben die Absichtserklärungen über die zweite Autobahnquerung. Die EVP kann die vorliegende Version keinesfalls akzeptieren. Sie ist der Meinung, dass eine derart strikte Forderung nach der Erstellung dieser neuen Brücke aufgrund der gegebenen Umstände nicht zu rechtfertigen ist. Sie sieht in der Realisierung der Querung nur eine der möglichen Lösungsvarianten, für welche jedoch verschiedene Voraussetzungen gegeben sein müssen. Zentrales Anliegen der EVP im ganzen Thema ist, dass der öffentliche Verkehr in jedem Fall Priorität haben muss. Als stossend erachtet sie den Umstand, dass mit einer allfälligen Erstellung einer zweiten Querung, die Begrenzung für verkehrsintensive Einrichtungen auf 4000 Fahrten aufgehoben wird. Damit besteht die Gefahr, dass das neue Bauwerk innert Kürze wieder überlastet sein wird - Spreitenbach lässt grüssen. Auch die Absichtserklärungen betreffend Finanzierung erachtet sie als ungenügend. Die involvierten Investoren von verkehrsintensiven Einrichtungen müssten deutlicher in die Pflicht genommen werden, als dies in der Formulierung zur Erstellung eines Finanzierungskonzepts zum Ausdruck kommt.&nbsp;

<b>Gefährliche Schulwege</b>
Eine hohe Bedeutung misst die EVP einer sicheren Gestaltung der Schulwege bei. Die konzentrierte Lage der Primarschulen im Butzen hat zur Folge, dass eine Mehrheit der Schülerinnen und Schüler die Zürichstrasse zum Teil mehrmals täglich überqueren müssen. Auch wenn es sich dabei um eine Kantonsstrasse handelt, sollte aus Sicht der EVP energischer auf konkretere Massnahmen zur Verkehrsverlangsamung hingewirkt werden. Der Ansatz, die Jonentalstrasse ab Sternenkreisel Richtung Oetlistal dereinst in die Tempo 30 Zone zu integrieren, wird ausdrücklich begrüsst.&nbsp;

<b>Steigerung der Lebensqualität&nbsp;</b>
Insgesamt hat der neu gestaltete Verkehrsrichtplan viele gute Ansätze. Damit dieser aber auch umgesetzt werden kann und von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird, sind aus Sicht der EVP noch einige Präzisierungen und Korrekturen nötig. Sie will diese mittels Anträgen an der kommenden Gemeindeversammlung einbringen. Gelingt es die noch ungenügenden Punkte des Verkehrsrichtplanes auszumerzen, kann dieser einen wesentlichen Beitrag zur künftigen Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität in Affoltern am Albis leisten. Die Ortspartei der EVP will diese Entwicklung unterstützen und sich dafür aktiv einsetzen.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 May 2012 21:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<guid>http://www.evp-knonaueramt.ch/de/aktuell/detail/artikel/2008/aug/fuer-eine-differenzierte-drogenpolitik.html</guid>
			<title>Für eine differenzierte Drogenpolitik</title>
			<link>http://www.evp-knonaueramt.ch/de/aktuell/detail/artikel/2008/aug/fuer-eine-differenzierte-drogenpolitik.html</link>
			<description>Die Delegierten der EVP Schweiz haben heute in Schaffhausen die Parolen für die Volksabstimmung vom 30. November gefasst. Nein zur Hanfinitiative, Ja zum Betäubungsmittelgesetz, Nein zur Unverjährbarkeitsinitiative, Nein zur Verbandsbeschwerderechtsinitiative, Ja zur AHV-Initiative und Ja zur Zusatzfinanzierung der IV: dies die EVP-Entscheide im Überblick.

</description>
			<content:encoded><![CDATA[
Heute Samstag fand in Schaffhausen die Delegiertenversammlung der Evangelischen Volkspartei der Schweiz (EVP) statt. Der Parteitag stand ganz im Zeichen der Volksabstimmung vom 30. November. Gleich zu Beginn haben die Delegierten allerdings eine Protestnote an Bundesrat Moritz Leuenberger verabschiedet: dass bei der kostendeckenden Einspeisevergütung vor allem die Projekte der grossen Kraftwerkunternehmen berücksichtigt worden sind, ist ein veritabler Skandal. Die EVP fordert deshalb die sofortige Korrektur dieser unfairen Verteilung. Zweitens muss der Plafond von 5% der Fördergelder für Solaranlagen deutlich erhöht oder aber ganz gestrichen werden. Schliesslich ist die Gesamtsumme der Fördergelder viel zu klein und muss massiv erhöht werden. Andernfalls verpasst die Schweiz bei der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen eine Riesenchance und gerät im Vergleich zum benachbarten Ausland mehr und mehr ins Hintertreffen. 


<h3>Nein zur Hanfinitiative mit 92 zu 7 Stimmen</h3>

Nationalrat Geri Müller (Grüne, AG) warb für die Initiative, während Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) vor einer Legalisierung warnte: „Der Konsum von Cannabis kann schwerwiegende gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, wie Studien kürzlich gezeigt haben.“ Er dürfe auf keinen Fall verharmlost werden. Ein Verbot sei nach wie vor richtig: „Was nützt es meinem Mitmenschen, wenn ich ihm den genussvollen Ruin erlaube?“ Dass heute viele trotz Verbot kiffen, sei kein Argument für eine Gesetzesanpassung, im Gegenteil: „Wenn wir feststellen, dass bestehende Gesetze nicht beachtet werden, müssen wir dafür sorgen, dass sie wieder befolgt werden.“ Zwar sähe die Initiative einen Jugendschutz vor, der aber in der Praxis kaum durchsetzbar sei. Bei einer Liberalisierung gingen hingegen Möglichkeiten verloren, um Eltern und Betroffene in die Pflicht zu nehmen. 


<h3>Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz mit 77 zu 15 Stimmen</h3>

Während Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP, BE) gegen die Vorlage antrat, warb die Winterthurer Stadträtin Maja Ingold (EVP, ZH) für ein Ja: Auch die EVP habe das Ziel einer möglichst drogenfreien Gesellschaft. Mit der Ablehnung des neuen Betäubungsmittelgesetzes werde die Schweiz aber nicht zum drogenfreien Paradies, sondern es gelte einfach nach wie vor das alte Gesetz, welches klar schlechter sei. „Im neuen Betäubungsmittelgesetz ist die Abstinenz, also ein Leben ohne Drogen, neu als Ziel verankert. Die bewährte Vier-Säulen-Politik wird fortgeführt. Der Konsum von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin ist nach wie vor verboten. Die Heroinabgabe bedarf auch künftig einer Bewilligung des Bundes und darf nur von spezialisierten Ärzten an süchtige Menschen verschrieben werden, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich sind“, begründete Ingold ihre Haltung. Nicht zuletzt erklären auch der EVP nahestehende Organisationen wie der Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich (VCRD), sie könnten mit dem neuen Gesetz leben. Pièce de resistance für die EVP ist die Heroinabgabe, zu der es aber letztlich keine Alternative gibt. Sie darf aber nie das Ausstiegsziel aus den Augen verlieren oder gar Entzugsversuche verhindern. 


<h3>Nein zur Volksinitiative&nbsp; „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“</h3>

(mit 86 zu 2 Stimmen). Markus Wäfler (EDU, ZH) trat für die Initiative ein, Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) erklärte sie als zu weitgehend und erinnerte an sein Engagement im Nationalrat für einen Gegenvorschlag, welcher die Anliegen der Initiative aufnehme, umsetzbar sei und sich mit den Grundzügen des schweizerischen Verjährungsrechts vertrage. Neu soll nämlich die 15-jährige Verjährungsfrist nicht ab dem Zeitpunkt der Tat, sondern erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit zu laufen beginnen. Opfer von pornografischen Straftaten können damit bis zu ihrem 33. Altersjahr Anzeige erstatten. Längere Verjährungsfristen, wie sie die Initiative will, ergäben hingegen unendliche Schwierigkeiten: „Wie will man nämlich nach 30 oder mehr Jahren rechtlich einwandfrei noch feststellen können, was wirklich passiert ist? Damit erweist man den Opfern keinen Dienst.“ 


<h3>Nein zur Verbandsbeschwerderechtsinitiative mit 93 zu 2 Stimmen</h3>

In seiner Präsentation der Vorlage betonte Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH), das Verbandsbeschwerderecht sei ein kostengünstiges und effizientes Instrument zur Durchsetzung des Umweltrechts und habe sich mehr als bewährt. Stattdessen kranke die FDP-Initiative an einer Fehlüberlegung: „Die Stimmberechtigten in den Kantonen oder Gemeinden können sich mit einem Ja zu einem Bauprojekt doch nicht einfach über das geltende Umweltrecht des Bundes hinwegsetzen!“ Die von den Umweltorganisationen eingereichten Beschwerden seien zudem in über zwei Dritteln der Fälle berechtigt und dienen dazu, rechtmässige Zustände durchzusetzen. 


<h3>Ja &nbsp;zur Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ mit 73 zu 17 Stimmen&nbsp;</h3>

Während EVP-Präsident Heiner Studer (AG) die Initiative präsentierte, weil er die Thematik aus seiner Nationalratszeit eingehend kennt, führte Vizepräsident François Bachmann (VD) durch das Traktandum. Die EVP tat sich schwer mit dieser Vorlage. Einerseits sei die EVP immer für eine Flexibilisierung eingestanden und habe das Parlament jeden Kompromiss abgelehnt, meinte Studer. Auf der anderen Seite gehe die Initiative sehr weit mit entsprechenden Fragezeichen bezüglich Finanzierbarkeit. Die EVP-Delegierten entschieden sich, trotz der unsicheren Finanzlage der AHV ein Zeichen für die nötige Flexibilisierung zu setzen und beschlossen die Ja-Parole. 


<h3>Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze</h3>

(mit 81 zu 9 Stimmen). Zusätzlich zu den 5 am 30. November zur Abstimmung gelangenden Vorlagen befassten sich die Delegierten mit der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV, welche im Gegensatz zum vorangehenden Geschäft unbestritten war. „Die IV kann ohne zusätzliche Einnahmen nicht gesunden“, betonte Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE). Nachdem ausgabenseitig mit der 5. IV-Revision bereits Massnahmen ergriffen worden sind, steht für die EVP ausser Frage, dass der Schuldenberg der IV auch mit einnahmenseitig angegangen werden muss. 

Die EVP gastiert in Schaffhausen, weil die hiesige EVP vor Wahlen in Kanton und Stadt Schaffhausen steht. Weil das Kantonsparlament zum ersten Mal nach dem doppelten Pukelsheim gewählt wird und sich damit eine Teilnahme auch in Wahlkreisen lohnt, in denen die Chancen auf einen Sitz nur klein sind, nimmt die EVP Kanton Schaffhausen zum ersten Mal in ihrer über 80-jährigen Geschichte auch ausserhalb der Stadt Schaffhausen an den Kantonsratswahlen teil und tritt in vier Wahlkreisen an. 

Schaffhausen, den 23. August 2008/nh]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 23 Aug 2008 09:50:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<guid>http://www.evp-knonaueramt.ch/de/aktuell/detail/artikel/2008/jun/warum-zahlt-die-uefa-keine-steuern.html</guid>
			<title>Warum zahlt die UEFA keine Steuern?</title>
			<link>http://www.evp-knonaueramt.ch/de/aktuell/detail/artikel/2008/jun/warum-zahlt-die-uefa-keine-steuern.html</link>
			<description>
Die Euro08 beschert dem Europäischen Fussballverband UEFA einen Gewinn in Milliardenhöhe. Der Staat geht dabei jedoch leer aus. Mehr noch: Er unterstützt die Veranstaltungen mit Steuergeldern. EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher verlangt vom Bundesrat Red und Antwort.


«Gewinne privat, die Kosten dem Staat» – nach dieser Devise sahne die UEFA kräftig ab. Über zwei eigens gegründete Tochtergesellschaften fliessen ihr aus beiden Ländern geschätzte 1,1 Milliarden Franken zu. Weil der Verband jedoch als gemeinnützig anerkannt sei, zahle der Steuerzahler die Zeche, erklärt Nationalrat Ruedi Aeschbacher im Exklusiv-Interview mit Livenet.ch.

Was halten Sie von der Fussball-EM?Ruedi Aeschbacher: Ich schaue gern Fussball und hab es früher selbst gespielt. Aber ich werde keinen EM-Match besuchen; mich stört das unglaubliche Theater drumherum. Man hat den Eindruck, diese Fussballspiele seien das Grösste, was die Schweiz zu bieten hat.
«Gewinne privat, die Kosten dem Staat» – nach dieser Devise sahnt die UEFA kräftig ab. Über zwei eigens gegründete Tochtergesellschaften fliessen ihr aus beiden Ländern geschätzte 1,1 Milliarden Franken zu. Weil der Verband jedoch als gemeinnützig anerkannt sei, zahle der Steuerzahler die Zeche, erklärt Nationalrat Ruedi Aeschbacher im Exklusiv-Interview mit Livenet.ch.


Sie haben beim Bundesrat eine Anfrage eingereicht. Was verlangen Sie?Mir geht es darum, dass die UEFA keine Steuerbefreiung kriegt. Sie macht knallhart Geschäfte, kassiert aus Übertragungsrechten und Fan-Zonen, während Bund und Kantone Geld beisteuern müssen.
Die UEFA sahnt 1,1 Milliarden Franken ab und zahlt nichts. Ein normales Unternehmen müsste etwa 200 bis 300 Millionen an Steuern abliefern. Aber hier wurden noch 180 Millionen Franken an öffentlichen Geldern draufgelegt. Das ist ungerecht und unverständlich.

Was erhoffen Sie sich von Ihrem Vorstoss?Dass man genauer hinschaut, wenn eine internationale steuerbefreite Sportorganisation am Werk ist. Solange es nur um den Sport geht, habe ich Verständnis. Aber wenn es ums Geschäftemachen geht, müssen auch Steuern bezahlt werden, vor allem wenn man sich die Paläste der FIFA auf dem Zürcherberg oder der UEFA in Nyon am Genfer See anschaut. Was sich die Oberen dieser Organisationen leisten, braucht nicht von den Steuern befreit zu sein.

Was hat Sie zu Ihrer Anfrage bewogen?Es darf einfach nicht sein, dass der Staat nur zahlt und der Verband nur abkassiert. So sind die Steuerzahler die Betrogenen. Das ist umso ärgerlicher, als die UEFA selber sehr strenge Vorschriften hat. Sie diktiert, dass ein Cola rund fünf Franken zu kosten hat, und verdient daran mit.


Bringt die UEFA aber nicht zusätzliche Devisen, die das aufwiegen?
Das ist fraglich. Sicher kommen viele und geben hier ihr Geld aus. Genauer abschätzen kann man das im nachhinein. Fraglich ist, ob nur schon die ausgelegten 180 Millionen reinkommen, weil nun manche Geschäfte und Hotels etwas mehr Geld versteuern. Aber die 200 bis 300 Millionen Franken, die die UEFA in der Schweiz und in Österreich nicht abliefern muss, werden kaum durch den Mehrumsatz in diesen Ländern wettgemacht.

Ist es jetzt nicht zu spät für Ihre Forderung?Diese Steuerbefreiungen wurde schon vor Jahren ausgehandelt. Mir geht es darum, dass wir in Zukunft besser auf solche Dinge achten. Ich denke nicht, dass man jetzt noch etwas zurückfordern kann. Ich hab diese Zahlen erst am 3. Mai in einem Artikel des «Tagesanzeigers» entdeckt.
Einzig und allein für verschiedene Benutzungen von Stadien und anderem müsse die UEFA einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag bezahlen. – Das konnte ich nicht einfach so vorbeigehen lassen, sondern musste beim Bundesrat nachhaken.

Spielt da auch eine christliche Ethik mit?Ja, es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ganz egal, ob man an der EM seine grosse Freude hat oder nichts mit ihr anfangen kann – man ist und bleibt der Betrogene. Aber man soll sich nicht von der Bürgerpflicht drücken, sondern dem Staat das geben, was ihm gehört. Vor allem, wenn man solche Gewinne macht und mit seinem Tross in einem prunkvollen Hauptsitz residiert. Da geht es um Ethik und Gerechtigkeit.

Die Anfrage an den Bundesrat1. Wer hat die Steuerbefreiung der UEFA verfügt und wer hat die Konstruktion mit den Tochterfirmen, welche die UEFA für Vermarktung und Durchführung der EURO 08 gegründet hat, als gemeinnützig anerkannt?
2. Bund, Kantone und Austragungsorte tragen EURO 08-bedingte Kosten von rund 180 Millionen Franken. Die UEFA vermarktet die EURO 08 wie ein wirtschaftliches Unternehmen umfassend und erwartet dadurch einen Milliardengewinn. Findet es der Bundesrat angemessen und vertretbar, wenn trotzdem die UEFA und ihre wirtschaftlich und gewinnorientiert arbeitenden Töchter steuerbefreit sind und damit der öffentlichen Hand Einnahmen von mehreren hundert Millionen Franken entgehen?
3. Milliardengewinn für die UEFA - die Lasten dem Staat: Hat der Bundesrat Verständnis für die entsprechende Empörung in der Bevölkerung und ist er bereit, die Situation generell zu überprüfen, und zwar auch bezüglich der anderen in der Schweiz ansässigen internationalen Sportorganisationen?

Aus Aeschbachers Begründung:„Einen Grossteil ihres Umsatzes – erwartet werden rund 2 Milliarden Franken – und damit auch ihrer Gewinne erzielt die UEFA durch die direkte Vermarktung der Sponsoring- und TV-Übertragungsrechte. Aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung verlautet, dass eine solche wirtschaftliche Tätigkeit eine Steuerbefreiung grundsätzlich ausschliesse und dass deshalb die beiden Tochtergesellschaften, über welche die UEFA alle ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der EURO 08 abwickle, steuerpflichtig seien. Nur, die beiden Tochtergesellschaften sind so konstruiert, dass sie keinen Gewinn verbuchen und daher auch keine Gewinnsteuern abliefern müssen: Der mit hartem Business erzielte Gewinn wird zu einem grossen Teil an die Mitgliedorganisationen verteilt und in Projekte abgeführt. Die Steuerbehörden scheinen offenbar Hand dazu zu bieten, dass mit solchen und allenfalls noch weiteren Konstruktionen der UEFA Steuern im Umfange von mehreren hundert Millionen Franken erlassen werden.
Diese weitgehende Steuerfreiheit der UEFA im Zusammenhang mit ihrer massiven wirtschaftlichen Tätigkeit rund um die EURO 08 ist im Volk auf Unverständnis gestossen. Zu Recht und umso mehr, nachdem die UEFA den Fussball praktisch als Privatgut konsequent wirtschaftlich vermarktet und strenge Auflagen und Vorschriften bezüglich Marketing und Sponsoring aufstellt und diese auch unzimperlich durchsetzt, um möglichst viel Profit zu machen.“

Webseiten:www.evppev.ch www.ruedi-aeschbacher.ch </description>
			<content:encoded><![CDATA[<strong></strong>
<strong>Die Euro08 beschert dem Europäischen Fussballverband UEFA einen Gewinn in Milliardenhöhe. Der Staat geht dabei jedoch leer aus. Mehr noch: Er unterstützt die Veranstaltungen mit Steuergeldern. EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher verlangt vom Bundesrat Red und Antwort.</strong>


«Gewinne privat, die Kosten dem Staat» – nach dieser Devise sahne die UEFA kräftig ab. Über zwei eigens gegründete Tochtergesellschaften fliessen ihr aus beiden Ländern geschätzte 1,1 Milliarden Franken zu. Weil der Verband jedoch als gemeinnützig anerkannt sei, zahle der Steuerzahler die Zeche, erklärt Nationalrat Ruedi Aeschbacher im Exklusiv-Interview mit Livenet.ch.

<strong>Was halten Sie von der Fussball-EM?</strong><br /><strong>Ruedi Aeschbacher:</strong> Ich schaue gern Fussball und hab es früher selbst gespielt. Aber ich werde keinen EM-Match besuchen; mich stört das unglaubliche Theater drumherum. Man hat den Eindruck, diese Fussballspiele seien das Grösste, was die Schweiz zu bieten hat.
«Gewinne privat, die Kosten dem Staat» – nach dieser Devise sahnt die UEFA kräftig ab. Über zwei eigens gegründete Tochtergesellschaften fliessen ihr aus beiden Ländern geschätzte 1,1 Milliarden Franken zu. Weil der Verband jedoch als gemeinnützig anerkannt sei, zahle der Steuerzahler die Zeche, erklärt Nationalrat Ruedi Aeschbacher im Exklusiv-Interview mit Livenet.ch.


<strong>Sie haben beim Bundesrat eine Anfrage eingereicht. Was verlangen Sie?</strong><br />Mir geht es darum, dass die UEFA keine Steuerbefreiung kriegt. Sie macht knallhart Geschäfte, kassiert aus Übertragungsrechten und Fan-Zonen, während Bund und Kantone Geld beisteuern müssen.
Die UEFA sahnt 1,1 Milliarden Franken ab und zahlt nichts. Ein normales Unternehmen müsste etwa 200 bis 300 Millionen an Steuern abliefern. Aber hier wurden noch 180 Millionen Franken an öffentlichen Geldern draufgelegt. Das ist ungerecht und unverständlich.

<strong>Was erhoffen Sie sich von Ihrem Vorstoss?</strong><br />Dass man genauer hinschaut, wenn eine internationale steuerbefreite Sportorganisation am Werk ist. Solange es nur um den Sport geht, habe ich Verständnis. Aber wenn es ums Geschäftemachen geht, müssen auch Steuern bezahlt werden, vor allem wenn man sich die Paläste der FIFA auf dem Zürcherberg oder der UEFA in Nyon am Genfer See anschaut. Was sich die Oberen dieser Organisationen leisten, braucht nicht von den Steuern befreit zu sein.

<strong>Was hat Sie zu Ihrer Anfrage bewogen?</strong><br />Es darf einfach nicht sein, dass der Staat nur zahlt und der Verband nur abkassiert. So sind die Steuerzahler die Betrogenen. Das ist umso ärgerlicher, als die UEFA selber sehr strenge Vorschriften hat. Sie diktiert, dass ein Cola rund fünf Franken zu kosten hat, und verdient daran mit.


<strong>Bringt die UEFA aber nicht zusätzliche Devisen, die das aufwiegen?</strong>
Das ist fraglich. Sicher kommen viele und geben hier ihr Geld aus. Genauer abschätzen kann man das im nachhinein. Fraglich ist, ob nur schon die ausgelegten 180 Millionen reinkommen, weil nun manche Geschäfte und Hotels etwas mehr Geld versteuern. Aber die 200 bis 300 Millionen Franken, die die UEFA in der Schweiz und in Österreich nicht abliefern muss, werden kaum durch den Mehrumsatz in diesen Ländern wettgemacht.

<strong>Ist es jetzt nicht zu spät für Ihre Forderung?</strong><br />Diese Steuerbefreiungen wurde schon vor Jahren ausgehandelt. Mir geht es darum, dass wir in Zukunft besser auf solche Dinge achten. Ich denke nicht, dass man jetzt noch etwas zurückfordern kann. Ich hab diese Zahlen erst am 3. Mai in einem Artikel des «Tagesanzeigers» entdeckt.
Einzig und allein für verschiedene Benutzungen von Stadien und anderem müsse die UEFA einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag bezahlen. – Das konnte ich nicht einfach so vorbeigehen lassen, sondern musste beim Bundesrat nachhaken.

<strong>Spielt da auch eine christliche Ethik mit?</strong><br />Ja, es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Ganz egal, ob man an der EM seine grosse Freude hat oder nichts mit ihr anfangen kann – man ist und bleibt der Betrogene. Aber man soll sich nicht von der Bürgerpflicht drücken, sondern dem Staat das geben, was ihm gehört. Vor allem, wenn man solche Gewinne macht und mit seinem Tross in einem prunkvollen Hauptsitz residiert. Da geht es um Ethik und Gerechtigkeit.

<strong>Die Anfrage an den Bundesrat<br /></strong>1. Wer hat die Steuerbefreiung der UEFA verfügt und wer hat die Konstruktion mit den Tochterfirmen, welche die UEFA für Vermarktung und Durchführung der EURO 08 gegründet hat, als gemeinnützig anerkannt?
2. Bund, Kantone und Austragungsorte tragen EURO 08-bedingte Kosten von rund 180 Millionen Franken. Die UEFA vermarktet die EURO 08 wie ein wirtschaftliches Unternehmen umfassend und erwartet dadurch einen Milliardengewinn. Findet es der Bundesrat angemessen und vertretbar, wenn trotzdem die UEFA und ihre wirtschaftlich und gewinnorientiert arbeitenden Töchter steuerbefreit sind und damit der öffentlichen Hand Einnahmen von mehreren hundert Millionen Franken entgehen?
3. Milliardengewinn für die UEFA - die Lasten dem Staat: Hat der Bundesrat Verständnis für die entsprechende Empörung in der Bevölkerung und ist er bereit, die Situation generell zu überprüfen, und zwar auch bezüglich der anderen in der Schweiz ansässigen internationalen Sportorganisationen?

<strong>Aus Aeschbachers Begründung:<br /></strong>„Einen Grossteil ihres Umsatzes – erwartet werden rund 2 Milliarden Franken – und damit auch ihrer Gewinne erzielt die UEFA durch die direkte Vermarktung der Sponsoring- und TV-Übertragungsrechte. Aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung verlautet, dass eine solche wirtschaftliche Tätigkeit eine Steuerbefreiung grundsätzlich ausschliesse und dass deshalb die beiden Tochtergesellschaften, über welche die UEFA alle ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der EURO 08 abwickle, steuerpflichtig seien. Nur, die beiden Tochtergesellschaften sind so konstruiert, dass sie keinen Gewinn verbuchen und daher auch keine Gewinnsteuern abliefern müssen: Der mit hartem Business erzielte Gewinn wird zu einem grossen Teil an die Mitgliedorganisationen verteilt und in Projekte abgeführt. Die Steuerbehörden scheinen offenbar Hand dazu zu bieten, dass mit solchen und allenfalls noch weiteren Konstruktionen der UEFA Steuern im Umfange von mehreren hundert Millionen Franken erlassen werden.
Diese weitgehende Steuerfreiheit der UEFA im Zusammenhang mit ihrer massiven wirtschaftlichen Tätigkeit rund um die EURO 08 ist im Volk auf Unverständnis gestossen. Zu Recht und umso mehr, nachdem die UEFA den Fussball praktisch als Privatgut konsequent wirtschaftlich vermarktet und strenge Auflagen und Vorschriften bezüglich Marketing und Sponsoring aufstellt und diese auch unzimperlich durchsetzt, um möglichst viel Profit zu machen.“

Webseiten:<em><br /><LINK http://www.evppev.ch/ _blank>www.evppev.ch</LINK> <br /><LINK http://www.ruedi-aeschbacher.ch/ _blank>www.ruedi-aeschbacher.ch</LINK> </em>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 09:36:00 +0200</pubDate>
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